Regional-planung

Für die Entwicklung einer Region

Die Regionalplanung ist zwischen der Landesplanung und der kommunalen Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) eingeordnet. Sie wird wie die Landesplanung durch das Raumordnungsgesetz des Bundes geregelt, die Bauleitplanung durch das Baugesetzbuch.

Ihre Funktion besteht vor Allem darin, nicht nur die Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung in der Region zu sichern, sondern gleichzeitig auch dafür Sorge zu tragen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen durch entsprechende Natur-, Landschafts-, und Gewässerschutzmaßnahmen ausreichend berücksichtigt werden.

Damit kommt der Regionalplanung eine zentrale Rolle in der Entwicklung einer Region zu.

Steuerungsinstrument hierfür ist der „Regionalplan“. In ihm sind in textlicher und zeichnerischer Form die Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgesetzt, die der Koordinierung und Steuerung dieser durchaus sehr unterschiedlichen und auch konfliktreichen Raumansprüche dienen sollen.

Die Vorgaben des Regionalplans sind nicht nur für die Kommunalplanung im Bereich der Gewerbeansiedlung und der Wohnbauentwicklung bindend, sie regeln auch die Nutzung und Entwicklung des Freiraums. Des Weiteren sind sie aber auch für private Personen bzw. Unternehmen bindend, wenn deren Vorhaben überörtliche Bedeutung haben. Das ist zum Beispiel im Bereich des Kiesabbaus, bei der Betreibung von Steinbrüchen und bei der Errichtung von Deponien der Fall.

Mit den wachsenden Auswirkungen des Klimawandels und der zunehmenden Abkehr von der Nutzung fossiler Energien muss sich auch die Regionalplanung völlig neuen Herausforderungen stellen, indem sie der Nutzung Erneuerbarer Energien auch im Regionalplan ausreichenden Raum lässt bzw. schafft. Gleiches gilt aber auch für die Berücksichtigung von Kaltluftschneisen im klimatischen Wirkbereich um die Städte herum.

Hier kommt der Regionalplanung und damit der Bezirksregierung und ihrem dazugehörigen Regionalrat zukünftig eine zunehmend wichtige Steuerungs- und auch Beratungsfunktion zu.

Neue
Strukturierung

Derzeit befindet sich der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln in der Neuaufstellung. Im Zuge dessen werden die bisherigen Teilabschnitte für die Region Aachen, Köln und die Region Bonn/Rhein-Sieg zusammengefasst.

Die Themen Hochwasserschutz, Nichtenergetische Rohstoffe und inzwischen auch Erneuerbare Energien werden in zusätzlichen Sachlichen Teilplänen behandelt.

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