Verkehrs-planung

Für die Wege von Morgen

Auch wenn die Verkehrsplanung weitestgehend in den Händen des Bundes, des Landes und der Kommunen liegt, ist der Regionalrat ebenfalls an der Planung der Verkehrsinfrastruktur beteiligt.

Er berät und beschließt über die jährlichen Ausbauprogramme für die Landesstraßen und die Förderprogramme für den kommunalen Straßen- und Radwegebau und zudem auch über die regionalen Vorschläge für die gesetzlichen Bedarfs- und Ausbaupläne von Bund und Land. Bis zu einer Gesamtkostengrenze von 3 Millionen pro Maßnahme legt er auch die Priorisierung für den Um- und Ausbau von Landessstraßen fest.

Bei Linienbestimmungsverfahren für Eisenbahnen sowie Landes- und Bundesstraßen ist der Regionalrat ebenso wie andere Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und er kann Auskunft über wichtige übergeordnete Brücken- und Straßenbauprojekte erbitten.

Für die Beratung von Verkehrsthemen gibt es eine Verkehrskommission, die der Beschlussfassung des Regionalrats vorgeschaltet ist. Zugeordnet zu den regionalen Einzugsbereichen des Landesbetriebes Straßen.NRW gibt es darüber hinaus noch die Unterkommissionen Rhein-Berg und Ville-Eifel, die der Verkehrskommission zuarbeiten.

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