Unkonventionelle Erdgasvorkommen im Regierungsbezirk Köln.

hier: Anfrage gem. § 11 der Geschäftsordnung des Regionalrates Köln

Sehr geehrter Herr Deppe,

wir möchten Sie bitten, folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Regionalrates Köln am 17.12.2010 aufzunehmen.

Unkonventionelle Erdgasvorkommen im Regierungsbezirk Köln.

In den vergangenen Wochen wurde in den Medien intensiv über vorhandene Erdgasvorkommen in Nordrhein-Westfalen berichtet. Wie zu erfahren war, sind eine Reihe von Unternehmen bereits auf der Suche nach in Muttergestein gebundenem, sog. „Unkonventionellem Erdgas“ und haben sich für große Teile des Landes NRW von der zuständigen Bergbehörde in Arnsberg bereits die Gebiete zur Aufsuchung und späteren Förderung dieser vorwiegend als Kohleflözgas vorliegenden Erdgasvorkommen sichern lassen. Nach Auskunft der Landesregierung wurden in NRW bereits 18 Lizenzen für Aufsuchungsbohrungen vergeben, eines der Unternehmen hat mit den Probebohrungen schon begonnen.

In den USA, wo inzwischen fast 50% der Gasförderung aus Unkonventionellem Erdgas besteht, wird inzwischen aber auch über intensive Umweltbelastungen insbesondere des Grundwassers berichtet, die durch die im Verfahren einzusetzenden Chemikalien entstehen. Gleichzeitig wird auch in Niedersachsen seit Anfang/Mitte der 1990er Jahre Unkonventionelles Erdgas gefördert, wobei auch hier die Methode des „Hydraulic Fracturing“, das heißt der Aufbruch des gashaltigen Gesteins mittels mit Sand, Ton und Chemikalien versetzten Wassers, eingesetzt wird.

Wir fragen daher:

  • Gibt es Gebiete im Regierungsbezirk Köln, für die solche Lizenzen vergeben wurden und wenn ja wo und an welche Unternehmen?
  • War die Bezirksregierung Köln an diesen Verfahren beteiligt?
  • Was für eine Rechtsgrundlage liegt der Vergabe der Lizenzen zu Grunde?
  • Nach welchen Kriterien wurden die Lizenzen vergeben? Wäre es möglich, sie zu versteigern?
  • Gibt es weitere Gebiete im Regierungsbezirk Köln, die nach derzeitiger Erkenntnis für Gasgewinnung in Frage kommen?
  • Wie wird der Regionalrat an weiteren Verfahrensschritten beteiligt?

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Beu                                                  f.d.R. Antje Schäfer-Hendricks

Fraktionsvorsitzender                                 Geschäftsführung