Zum Thema Windenergieanlagen und Konzentrationszonen der Kommunen im Regierungsbezirk Köln bitten wir die Bezirksregierung Köln um die Beantwortung unserer Fragen:
Zunächst: Die beigefügte Excel-Tabelle enthält alle nicht über eine Vorrangzone erfassten Konzentrationszonen und WEA. Wir bitte um Darstellung, warum die Konzentrationszonen und WEA nicht erfasst worden sind. Zur Beantwortung bitte die vorgesehene Spalte der Excel-Tabelle nutzen.
Excel Datei zu Antrag WEA-Konzentrationszonen .xlsx
- Uns wurde berichtet, dass das Kartenmaterial der LANUV in Teilen nicht die tatsächlichen Gegebenheiten wiedergibt. Insbesondere was die Einstufung von Waldflächen anbelangt.
Was wird die Regionalplanungsbehörde unternehmen, um der Ungenauigkeiten im Kartenmaterial des LANUV zu begegnen? - Oberhalb der Gemeinde Alfter sind zwei Vorranggebiete vorgesehen (Objektnummer 18 + 19). Was spricht dagegen, diese zusammenzuführen?
- Welchen Flächenansatz legt die Regionalplanungsbehörde für ein Windrad an?
- Der Entwurf des Teilplans enthält etliche Vorrangzonen unter 10,0 ha. Eine Zone ist sogar nur mit 0,96 ha ausgewiesen.
- Wieso stuft die Regionalplanungsbehörde diese geringen Größen als relevant für den Regionalplan ein?
- Wieso sieht die Regionalplanungsbehörde bei diesen kleinteiligen Flächen einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen?
- Ist bei den kleinteiligen Flächen die Zuwegung für die Errichtung der Windräder gesichert?
- Auf Grund welcher konkreten (!) Unterlagen und welcher fachlichen Hinweise erfolgte die Nichtberücksichtigung der Konzentrationszone im Norden der Stadt Bornheim?
- Durch welche Maßnahmen wurde die Plausibilität der behaupteten notwendigen Abstandszone um das Radon in der Gemeinde Wachtberg überprüft?
- Wie kann sichergestellt werden, dass die kreisfreien Städte im Regierungsbezirk nicht sämtlich als ohne Windvorrangzonen ausgewiesen werden?
- Welche der Kriterien für die Ausschlussanalyse (Stand 09.01.2024) können durch Beschluss des Regionalrats wie verändert werden, um die Möglichkeit zu schaffen, mehr Vorranggebiet auszuweisen oder vorhandene Gebiete auszuweiten.Wir denken hier insbesondere an die Lfd. Nr. 56 (Überschwemmungsgebiete)
Wir bedanken uns im Voraus und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu für die GRÜNE Regionalratsfraktion Köln