Änderungsantrag zu TOP 5 Punkt 3 – Reduzierung der WEB BOR-01_2 und BOR-02 auf die kommunale Planung.
Der Regionalrat nimmt die Abwägungsvorschläge entsprechend der Beteiligungssynopsen (s. Planunterlage Teil F und G) zu den im Rahmen der ersten und zweiten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt diese.
Soweit darin vorgetragenen Anregungen und Einwendungen nicht gefolgt wurde, werden diese seitens des Regionalrats mit einer Ausnahme zurückgewiesen. Diese besagt, dass die von der Regionalplanungsbehörde geplante Vorrangzone in Bornheim auf dem Villerücken auf die Fläche der vom Rat der Stadt Bornheim im Rahmen der kommunalen Flächennutzungsplanung beschlossenen Konzentrationszonen reduziert wird, sodass Konzentrationszone und Vorrangzone auf dem Villerücken identisch sind.
Ergänzungsantrag zu TOP 5 – regelmäßige Berichterstattung zum Ausbau der Windenergie im Regierungsbezirk Köln
Auch nach der Feststellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien ist es wichtig, dass der Regionalrat Köln die Umsetzung der Planungen zur Windenergie im Regierungsbezirk Köln eng begleitet um notfalls Änderungen im Teilplan einleiten zu können.
Der Beschlussvorschlag wird daher um einen Punkt 7 mit der Aufforderung erweitert, dass die Regionalplanungsbehörde in jeder Sitzung des Regionalrats über die Fortschreibung des Ausbaus der Windenergie im Regierungsbezirk Köln berichtet. Neben einem schriftlichen Berichtsteil sind dem Regionalrat bei Bedarf dabei auch Planunterlagen zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender
Wilhelm Windhuis und Manfred Waddey, Fraktionsmitglieder
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)
