Aktueller Sachstand zum Entsorgungszentrum des Chemparks in Leverkusen-Bürrig

Unfallursache, Unfallhergang, Sicherheitsmanagementsystem

Ergänzend zu unserer Anfrage vom 25.11.2021 bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Ist der Bezirksregierung bekannt, wann die staatsanwaltlichen Ermittlungen sowie die Untersuchungen der Sachverständigen zum Schadenereignis voraussichtlich abgeschlossen sein werden?
  2. Wer darf auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse Auflagen für die Wiederinbetriebnahme anweisen?

Löschwasserentsorgung:

Medienberichten zufolge wurden bei den Löscharbeiten im Zusammenhang mit der Explosion große Mengen des mit dem Insektengift Clothianidin kontaminierten Löschwassers in den Rhein eingeleitet. Das steht im deutlichen Gegensatz zu den nach der Sandoz-Katastrophe vom 1. November 1986 von den Ländern erlassenen Löschwasser-Rückhalte-Richtlinien (LöRüRl), nach denen in Abhängigkeit von der Menge und Gefährlichkeit der vorhandenen Stoffe hinreichend große Rückhaltebecken angelegt werden müssen. Im Ereignisfall soll gemäß dieser Richtlinie dann das gesamte Löschwasser aufgefangen werden, sodass es anschließend untersucht werden kann. Dann ist zu entscheiden, wie es zu entsorgen ist. Wenn die Kläranlage dazu nicht in der Lage ist, bleibt eigentlich nur die Verbrennung in geeigneten Anlagen

In diesem Zusammenhang fragen wir daher:

  1. Seit wann wusste die Bezirksregierung von dem Eintrag und wie erlangte sie Kenntnis hierüber? Wurde sie ohne zeitliche Verzögerung von der Firma Currenta darüber informiert?
  2. Wie viele Liter mit giftigen Chemikalien belastete Abwässer wurden im Rhein entsorgt?
  3. Offensichtlich waren die Löschwasser-Rückhaltekapazitäten in Bürrig nicht ausreichend womit sich die Frage stellt warum nicht?
  4. War dieser Misstand der Bezirksregierung bekannt?
  5. Gab es zur Löschwasserentsorgung ein Konzept, das in enger Abstimmung zwischen der Firma Currenta, Bezirksregierung und LANUV NRW erstellt wurde?
  6. War die Einleitung von giftigen Chemikalien Teil eines solchen Konzepts?
  7. Wird planmäßig davon ausgegangen, dass Abwasser, auch wenn es mit gesundheitsgefährdeten Stoffen belastet ist, in den Rhein abgeleitet wird?
  8. Ist dies zulässig und gibt es für diesen Fall verbindliche Regelungen?

Anlagensicherheit

Außer den oben genannten Einleitungen, hat offenbar eine Panne bei der Lagerung des Gemisches aus Abwasser, Löschwasser und Havarie-Abwasser in einem der Tanks zu einer erneuten Gewässerbelastung geführt. Laut Mitteilung der Firma Currenta war eine undichte Klappe in einer Leitung dafür verantwortlich, dass dieses Wassergemisch in die Kläranlage gelangte. Von dort wurde es ohne zusätzliche Aktivkohlefilterung in den Rhein eingetragen. Dazu fragen wir:

  1. Werden zu diesem Sachverhalt ebenfalls staatsanwaltliche Ermittlungen eingeleitet?
  2. Wie viele Liter des umweltbelastenden Wassergemisches sind ohne zusätzliche Abwasserbehandlung in den Rhein gelangt?
  3. Wie kann es sein, dass der defekte Abwassertank über einen Zeitraum von 5 Monaten unentdeckt bleiben konnte?
  4. Wurde die Funktionsfähigkeit der Tanks nach dem Unfall nicht sorgfältig geprüft?
  5. Sind Verluste des Tankinhalts nicht aufgefallen?
  6. Wer kontrolliert Zustand und Betrieb der Kläranlage?
  7. Wann wurde die Kläranlage zuletzt kontrolliert? Mit welchem Ergebnis?
  8. Warum wird das Lösch-/Havariewasser so lange in Tanks gelagert?
  9. Was soll mit dem Tankinhalt passieren? Gibt es hierfür ein Entsorgungskonzept?
  10. Wurden Teilmengen bereits entsorgt? Wie erfolgte die Entsorgung?

Beteiligungsprozess

Dem Vernehmen nach soll ein Begleitkreis aus Vertreter*innen der betroffenen Kommunen, der Lokalpolitik, den NGOs sowie der Anwohner*innen aus Leverkusen gebildet werden. Dazu möchten wir wissen:

  1. Hat die Bezirksregierung bei der Einrichtung und der inhaltlichen Ausgestaltung des Begleitkreises die Federführung?
  2. Wer ist für die Zusammensetzung eines solchen Begleitkreises verantwortlich?
  3. Welche Zielsetzung ist mit der Gründung eines solchen Begleitkreises verbunden?
  4. Wo und wie oft soll der Begleitkreis tagen?

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender, Ursula Ehren, Fraktionsmitglied

f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)