- Übernahme geeigneter Windenergiestandorte und geeigneter kommunaler Planungen
Mit Vorlage zum Ältestenrat vom 09.05.25 wurde aufgezeigt, dass nach LEP-Grundsatz 10.2-9 weitere kommunale Windenergiestandorte in den Teilplan erneuerbare Energien übernommen werden können. Die Überprüfung durch die Regionalplanung hat ergeben, dass rund 1.800 ha geeignet sind, in den Teilplan erneuerbare Energie aufgenommen zu werden.Wir begrüßen es, dass nunmehr unserer Forderung nach Aufnahme der kommunalen Zonen in den Teilplan erneuerbare Energien Rechnung getragen wird.
Antrag
Alle aus der Vorlage des Ältestenrates vom 09.05.25 unter „3 – Mögliche WEB-Ergänzungen“ aufgelisteten Standorte sind in den Teilplan erneuerbare Energie aufzunehmen. Dabei sind allerdings die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen zu linearen Infrastrukturen zu beachten.
- Rückmeldung Bundeswehr 16.04.25Nach Rückmeldung durch die Bundeswehr sind ein Großteil der Flächen, die durch die Regionalplanungsbehörde vorgesehen sind, grundsätzlich für die Windenergienutzung geeignet. Weiter wird ausgeführt an welchem Standort und mit welcher Bauhöhe eine WEA konkret genehmigungsfähig ist. Dies solle dem Einzelgenehmigungsverfahren nach dem BImSchG vorbehalten bleiben. Die Regionalplanung hat unter „2 – Erforderliche WEB-Rücknahme aufgrund militärischer Belange“ 348 ha vorgesehen, die aus dem Teilplan gestrichen werden sollen.Wir kritisieren deutlich, dass durch die Bundeswehr eine Stellungnahme eingereicht worden ist, die den Zeitrahmen der Öffentlichen Beteilung weit sprengt. Wir vertreten deshalb die Auffassung, dass die Stellungnahme der Bundeswehr unberücksichtigt bleibt und über die Einwände erst im Rahmen des Genehmigungsverfahrens entschieden wird.
Antrag
Die durch die Bundeswehr beanstandeten Windenergiezonen verbleiben im Teilplan erneuerbare Energien. Über die Einwände der Bundeswehr ist im Rahmen der Genehmigungsverfahren zu entscheiden.
- Vorrangzonen BornheimAufgrund der unter 1. dargestellten geänderten Situation bei der Flächenausweisung mit einem Plus von rund 1.500 ha erneuern wir unseren Antrag aus der Sitzung des Regionalrats vom 15.11.2024 auf Reduzierung der Vorrangzone.
Antrag
Der Regionalrat Köln fasst den Beschluss, dass die von der Regionalplanungsbehörde eingeplante Vorrangzone in Bornheim auf dem Villerücken auf die Fläche der vom Rat der Stadt Bornheim im Rahmen der kommunalen Flächennutzungsplanung beschlossenen Konzentrationszonen reduziert wird, sodass Konzentrationszone und Vorrangzone auf dem Villerücken identisch sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender
Wilhelm Windhuis, Fraktionsmitglied
Manfred Waddey, Fraktionsmitglied
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)