Umsetzung des Biotopverbundkonzepts im Rheinischen Revier Unsere Anfrage für die Sitzung der Kommission Rheinisches Revier am 17. Juli 2026

Im Rahmen des von den Naturschutzverbänden entwickelten und vom Land NRW geförderten Projekts „Ein Biotopverbundkonzept für das Rheinische Revier“ wurden umfangreiche Flächen‑, Vernetzungs‑ und Konfliktanalysen erstellt, die Vorschläge zur Etablierung eines flächendeckenden Biotopverbundes im Gebiet des Rheinisches Revier enthalten. Der Fokus der Untersuchung lag hierbei auf dem „Rheinischen Kernrevier“, bestehend aus den Gebieten von 21 Kommunen in der Städteregion Aachen, Kreis Düren, Rhein-Erft Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Heinsberg und Kreis Viersen.

Im engsten Sinne setzte sich der Untersuchungsraum aus den Kommunen bzw. Städten Aldenhoven, Bedburg, Bergheim, Düren, Elsdorf, Erkelenz, Eschweiler, Frechen, Grevenbroich, Hürth, Jüchen, Jülich, Kerpen, Langerwehe, Merzenich, Mönchengladbach, Niederzier, Rommerskirchen und Titz zusammen.

Ziel dieses Projektes welches 2023 veröffentlicht wurde, ist die Schaffung eines Netzwerkes aus unterschiedlichsten Lebensräumen wie beispielsweise Wäldern, Offenlandhabitaten, urbanem Grün und Gewässern als ökologisches Rückgrat des Rheinischen Reviers und des Strukturwandels.

Siehe hierzu: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.+1.

In seinem Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion des Regierungsbezirks Köln aus dem Jahr 2019 machte das LANUK (damals noch LANUV) für die oben genannte Untersuchungsregion laut Naturschutzverbänden keine wesentlich anderen Vorschläge, wobei aber die noch unter Bergrecht stehenden Flächen, anders als das Verbändekonzept, nicht berücksichtigt werden konnten.

Siehe hierzu: https://www.fachbeitrag-naturschutz.nrw.de/fachbeitrag/de/start

Dieser Fachbeitrag floss seinerzeit auch in den Neuentwurf des Regionalplanes Köln ein; war bzw. ist aber so umfangreich, dass uns eine gezielte Suche nach den Biotopverbundflächen im Rheinischen Revier nicht möglich ist.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Auskunft zu folgenden Punkten:

  • Aktueller Bestand

Wie viele – und welche – bestehenden Biotop‑ oder Grünverbundflächen (z.B. Landschafts‑ und Naturschutzgebiete, geschützte Biotope, Korridore für den Biotopverbund, „Trittsteine“) sind derzeit im Kerngebiet des Rheinischen Reviers ausgewiesen oder geplant?

Bestehen konkrete Planungen oder Projekte zur Erweiterung oder besseren Vernetzung dieser Flächen?

Welche dieser Flächen stehen dafür aus heutiger Sicht zur Verfügung oder können zur Verfügung gestellt werden?

  • Bezug zum Biotopverbundkonzept

Werden oder wurden bei der Planung im Zuge des Regionalplan-Neuentwurfes, der Maßnahmen des Strukturwandels und der Entwicklung der Tagebaurestseen die Ergebnisse aus diesen Biotopverbundkonzepten mitberücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form?

  • Konflikt‑ und Nutzungsfragen

Wurden hierbei Nutzungs- oder Entwicklungsinteressen (z. B. Landwirtschaft, Siedlungs‑/Gewerbeflächen, Infrastruktur, Freizeitentwicklung) im Kerngebiet des Rheinischen Reviers identifiziert, die mit dem Biotopverbund in erheblichem Konflikt stehen könnten (siehe Kapitel „Konfliktrisikoanalyse“ im Bericht)? NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.+1

Wie wird auf Ebene der Bezirksregierung mit solchen Konflikten umgegangen? Gibt es von hier aus eine gewisse Steuerungsfunktion unter Beteiligung der Land‑/Forstwirtschaft, Eigentümerinnen/Eigentümern oder weiterer Akteure oder wird dieser Konflikt alleine den Kommunen und Kreisen überlassen.

  • Ziele und Monitoring

Gibt es auf der Ebene der Raum- und Landschaftsplanung zeitliche Zielsetzungen hinsichtlich der weiteren Vernetzung von Lebensräumen im Rahmen des Biotopverbundes?

Gibt es ein Monitoring oder ein Indikatorensystem, um die Entwicklung der Biotopverbundflächen vor Ort zu verfolgen oder soll es ein solches zukünftig geben?

Sollte sich im Rahmen der Beantwortung dieser Fragen ein darüber hinaus gehender Beratungsbedarf oder aber eine Ausdehnung der Thematik auf weitere Regionen im Regierungsbezirk Köln ergeben, so würden wir es begrüßen, wenn in der Kommission die Empfehlung für eine entsprechende Behandlung im der darauffolgenden Sitzung des Regionalrates erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Beu und Gudrun Zentis, Fraktionsvorsitzende

f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Hans-Josef Dederichs, Fraktionsgeschäftsführung