Beantragung der Inanspruchnahme der L12 durch RWE im Betriebsplan Garzweiler II

Zum Hintergrund:

RWE hat im Betriebsplan Garzweiler II für den Zeitraum 2023 bis 2025 die Inanspruchnahme der L 12 südlich von Keyenberg beantragt. Es handelt sich dabei um einen augenscheinlich sehr kleinen Abbaubereich mit gravierenden Folgen für die nun verbleibenden Bewohnern der Dörfer Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath und auch Holzweiler sowie den angrenzenden Ortschaften Wanlo, Jackerath, Dackweiler Siedlung, da die L 12 die letzte befahrbare Nord-Süd Verbindung im Erkelenzer Osten ist. So werden Nahversorgungseinrichtungen in Holzweiler aus dem nördlichen Bereich des Erkelenzer Osten schwerer zu erreichen sein, Pendler aus dem südlichen Bereich müssen weite Umwege in Kauf nehmen, wenn sie in Richtung Mönchengladbach fahren wollen. Es ist abzusehen, dass die zwischen dem Bergbautreibenden und der Stadt Erkelenz vereinbarte Ausweichstrecke über einen landwirtschaftlichen Weg zwischen Holzweiler und Berverath zu Beeinträchtigungen und Konflikten zwischen dem motorisierten Individualverkehr und den Bedürfnissen der dort tätigen landwirtschaftlichen Betrieben führen wird. Weiterhin ist die kleine Ortschaft Berverath ohne durchgängig vorhandene Gehwege an dieser Strecke und nur vier Meter breite Fahrbahn (bislang Anwohnerstraße mit Ende auf den Wirtschaftsweg) keinesfalls auf permanenten Durchgangsverkehr ausgelegt. Erinnert sei an eine ähnliche Situation, der zeitweisen Umfahrung der Ortschaft Kaulhausen auf Grund der tagebaubedingten Verkehrsführung auf einem Wirtschaftsweg. Hier wurde seitens der Stadt Erkelenz und RWE aber genau gegensätzlich argumentiert, nämlich, dass ein landwirtschaftlicher Weg nicht als Straße geeignet sei, da er rechtlich und baulich nicht in der Lage sei, permanenten Verkehr aufzunehmen.

Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist die beantragte Inanspruchnahme der L 12 im derzeitigen Hauptbetriebsplan südlich von Keyenberg bergbautechnisch so bedeutsam, dass damit die erhebliche Beeinträchtigung der Menschen im Erkelenzer Osten begründet werden kann? Teilen Sie bitte in diesem Zusammenhang mit, welche Fördermenge Braunkohle nicht förderbar wäre, wenn die L 12 zumindest bis Ende 2025 erhalten bliebe.

2. Wie würde sich die Situation verändern, wenn eine räumliche Umplanung der Abfolge des Abbaus erfolgte? Würde diese bis Ende 2025 nicht geförderte Menge an Braunkohle zu einem Engpass bei der Energieerzeugung in Deutschland führen?

3. Wurden die nachteiligen Auswirkungen der Inanspruchnahme der L 12 für die Menschen im Erkelenzer Osten im Vorfeld der Genehmigung dieses Betriebsplans auf der Grundlage des Erhalts der Dörfer im Erkelenzer Osten ermittelt? Wer hat diese Ermittlungen mit welchem Ergebnis durchgeführt?

4. Ist es rechtlich und technisch möglich, den temporär als Verbindungsstraße genutzten landwirtschaftlichen Weg zwischen Holzweiler und Berverath zu einer dauerhaften Nord-Süd Verbindung mit einer Umfahrung der Ortschaft Berverath und Anschluss an die vorhandene L 354n umzugestalten?

5. Welche Möglichkeiten bestehen, die Inanspruchnahme der L 12 zumindest bis zum Ende des Jahres 2025 zu unterlassen?

Mit freundlichen Grüßen

Horst Lambertz, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Fraktion im Braunkohlenausschuss Köln

Hans-Josef Dederichs, Fraktionsmitglied