Gutachten zum Tagebau Hambach

Die Leitentscheidung 2021 der Landesregierung bedeutet für den Tagebau Hambach eine deutliche Reduzierung von Ausdehnung und Volumen. Gegenüber der bisherigen Planung mit dem Enddatum in 2045 ergibt sich gleichzeitig eine Verkürzung der Laufzeit um 15 Jahre.

Entsprechend gilt es, die Braunkohlenpläne für den Tagebau Hambach vollständig neu zu fassen. Dies wurde so in der konstituierenden Sitzung des Braunkohlenausschusses im Mai auch durch die Bezirksregierung formuliert und daraufhin auch angekündigt, dass verschiedene Gutachten für die weiteren Planungen eingeholt werden müssen. Diese sind für die grundsätzliche Bewertung durch den Braunkohlenausschuss natürlich die wesentliche Voraussetzung.

Wir bitten daher um einen Sachstandsbericht durch die Geschäftsstelle unter Berücksichtigung folgender Fragen:

  1. Welche Gutachten mit welcher Fragestellung wurden bisher in Auftrag gegeben?
  2. Wann ist mit einem (Zwischen-)Ergebnis dieser Gutachten zu rechnen?
  3. Stehen zur Zeit noch, auch ergänzende, Gutachten aus?
  4. Wenn ja, wann ist mit deren Vergabe zu rechnen?
  5. Wann sieht sich die Geschäftsstelle in der Lage zu einer (Erst-)Bewertung der Gutachten?

Für die Beantwortung unserer Anfrage bedanken wir uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Lambertz,

Fraktionsvorsitzender

Gudrun Zentis,

Mitglied des Braunkohleausschusses

f.d.R: Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerin)