Antrag auf ergänzende Formulierungen hinsichtlich des Änderungsverfahrens Garzweiler II in der Sitzung des Braunkohlenausschusses am 28. Mai 2021

wir beziehen uns bei unserem Antrag auf den Tagesordnungspunkt 8 e): Änderungsverfahren Garzweiler II. Hier wird der derzeitige Stand dem BKA zur Kenntnis gegeben. Dieser bezieht sich logischerweise auf die bisherigen Planungen.

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 ist jedoch das Klimaschutzgesetz des Bundes teilweise verfassungswidrig, da schon jetzt die Verletzung von Freiheitsrechten nach 2030 absehbar sind. Demgemäß müssen die Reduktionspfade für die Zeit nach 2030 schon jetzt erfolgen.

Eine entsprechende Reaktion wurde seitens der Bundesumweltministerin Svenja Schulze bereits bekannt: Der Expertenrat der Bundesregierung schätzt demnach, dass bereits 2030 62-68% statt der bisher angesetzten 55% Einsparung an klimaschädlichen Gasen in 2030 nötig ist. Der Anteil der erneuerbaren Energien müsste sich demzufolge weiter erhöhen und gegen 2020 verdoppeln. Ein entsprechender Entwurf für ein neues Klimaschutzgesetz soll bereits in der nächsten Woche eingebracht werden.

Auch NRW-Minister Pinkwart bestätigt laut dpa und KStA, dass ein Kohleausstieg in NRW deutlich früher vonstattengehen kann.

Die Leitentscheidung der NRW-Landesregierung ist laut Pinkwart „so angelegt, dass zukünftige Anforderungen an den Klimaschutz mitgedacht werden”. Wenn der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze gelinge, könne auf Strom aus Braunkohle „früher als vorgesehen verzichtet” werden. Eine Folge wäre, dass der Tagebau Garzweiler II weiter verkleinert wird. (KStA)

Basierend auf dieser Entwicklung halten wir es für gegeben, den Sachstandsbericht dahingehend zu erweitern, dass die oben genannten Fakten Bestandteil des Sachstandsberichtes der Geschäftsstelle werden.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Lambertz (Fraktionssprecher)

Ute Sickelmann (stv. Fraktionssprecherin)

Gudrun Zentis

f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)