Antrag 1: Vorrangzonen für Windenergie in Bornheim:
Der Regionalrat Köln fasst den Beschluss, dass die von der Regionalpanungsbehörde eingeplante Vorrangzone in Bornheim auf dem Villerücken auf die Fläche, der vom Rat der Stadt Bornheim im Rahmen der kommunalen Flächennutzungsplanung beschlossenen Konzentrationszonen reduziert wird, sodass Konzentrationszone und Vorrangzone auf dem Villerücken identisch sind.
Antrag 2: Zeitpunkt der Öffentlichen Auslegung:
Weiterhin beantragen wir, dass die vollständige öffentliche Auslegung auf jeden Fall erst nach den Weihnachtsferien erfolgt, um damit diesem außerordentlich komplexen Thema ausreichend Rechnung zu tragen.
Begründung zu 1:
Die Stadt Bornheim hat in einem langen und rechtssicheren politischen Prozess zwei Konzentrationszonen für Windenergie (Rheinebene und Villerücken) im Rahmen der kommunalen Flächennutzungsplanung beschlossen. Die Beschlussfassung erfolgte mit einer sehr breiten politischen Mehrheit und einem hohen Maß an Zustimmung innerhalb der Bevölkerung sowie mit Zustimmung der Bezirksregierung.
Im ersten Entwurf des Regionalplans war die Konzentrationszone in der Rheinebene aufgrund denkmalrechtlicher Bedenken nicht aufgenommen worden. Stattdessen wurde die Fläche auf dem Villerücken deutlich vergrößert.
Eine inzwischen durchgeführte Kulturverträglichkeitsprüfung (KVP) hat jedoch ergeben, dass es keine denkmalschutzrechtlichen Einschränkungen in der Konzentrationszone der Rheinebene gibt. Die Konzentrationszone in der Rheinebene wurde von der Bezirksregierung in den neuen Entwurf des Regionalplans deshalb übernommen.
Mit den beiden rechtskräftig beschlossenen Konzentrationszonen hat die Stadt Bornheim bereits einen erheblichen Beitrag zum übergeordneten Ziel der Flächenausweisung für Windenergie in Regierungsbezirk Köln geleistet.
Es ist daher angemessen, dass beide rechtskräftig beschlossenen Konzentrationszonen in ihrer ursprünglichen Größe in den Teilplan erneuerbare Energie übernommen werden. Eine darüberhinausgehende Flächenbeanspruchung wäre innerhalb der Bevölkerung und der Politik in Bornheim nur schwer zu vermittelbar.
Wir wollen den Kompromiss und den politischen Frieden in der Stadt Bornheim durch den Beschluss untermauern.
Begründung zu 2:
In der Beschlussvorlage wird unter Punkt 2 der Beschlussvorschlag formuliert, dass die Regionalplanungsbehörde beauftragt wird, die öffentliche Auslegung durchzuführen sofern die Umweltprüfung eine Änderung des Planentwurfs nicht erfordern sollte.
Für das weitere Verfahren ist vorgesehen, die öffentliche Auslegung schnellstmöglich durchzuführen sofern keine Änderungen am Planentwurf erforderlich sind. In der Verfahrensübersicht ist eine Offenlage sogar noch für das letzte Quartal 2024 eingeplant, was realistisch einer Offenlage in den Weihnachtsferien entsprechen würde.
Eine gründliche Durchsicht und Beratung, ggf. gefolgt von der Erarbeitung einer Stellungnahme erscheint uns in diesem Zeitraum unmöglich.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender, Wilhelm Windhuis, Fraktionsmitglied
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)