Regionalplan

Wir hatten schon darüber informiert, dass der Regionalplan im Regierungsbezirk Köln neu aufgestellt werden soll. Im Folgenden informieren wir euch über den aktuellen Stand.

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Der Regionalrat Köln hat in seiner 5. Sitzung am 10. Dezember 2021 auf Grundlage der von der Regionalplanungsbehörde vorgelegten Planunterlagen mehrheitlich beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen.

In der Sitzung wurde der Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst. Diese hat am 07. Februar 2022 begonnen und endet am 31. August 2022. Neben den Trägern öffentlicher Belange können auch Privatpersonen ihre Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf abgeben.

Wir hatten zur Beschlussfassung noch die folgenden drei Änderungsanträge eingebracht.

  1. Im Kapitel 4.4 Landwirtschaft wird G.33 in ein Ziel umgewandelt und mit „Agrarstrukturell bedeutsame Flächen erhalten“ betitelt. Das Ziel wird wie folgt formuliert: „In den Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen (AFAB) dürfen agrarstrukturell bedeutsame Flächen nicht für Planungen und Maßnahmen in Anspruch genommen werden.“ Punkt 2 der Erläuterungen wird gestrichen
  2. Im Kapitel 4.5 Wald werden in Z.22 der Satz „Ausnahmsweise dürfen Waldbereiche in Anspruch genommen werden, wenn keine Alternativen außerhalb des betroffenen Waldbereichs bestehen und die Inanspruchnahme auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird.“ sowie Punkt 4 der Erläuterungen gestrichen.
  3. Der Regionalrat bittet die Kommunen und Kommunalverbände, ihre Stellungnahmen zum Entwurf durch die Vertretungsorgane beschließen zu lassen.

Die Anträge unter 1. und 2. wurden durch die Mehrheitsfraktionen CDU / SPD und FDP abgelehnt. Lediglich der Antrag unter 3. wurde so beschlossen.

An dieser Stelle noch einmal der Verweis auf die Unterlagen zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln. Diese können unter dem Link: https://url.nrw/bet_rpk eingesehen bzw. runtergeladen werden.

Im Nachgang zu der Sitzung haben wir zwei Infoveranstaltungen mit zusätzlichen Informationen zu den Hintergründen gegeben. Die Folien dazu könnt Ihr unter diesem Link einsehen bzw. runterladen.

Unsere Bitte ist nun, dass Ihr Euch in euren Kommunen intensiv mit den Planungen beschäftigt. Wir möchten Euer Augenmerk insbesondere auf den aus unserer Sicht immens hohen Flächenverbrauch richten. Unser Tipp: lasst Euch von euren Verwaltungen die Veränderungen zum alten Regionalplan genau darlegen und erläutern. Zudem solltet Ihr die Stellungnahme eurer Verwaltung beeinflussen und beschließen.

In einigen Karten sind weite Bereiche der Tagebauflächen in weiss ohne weitere Markierungen vorhanden. Das sind die noch unter Bergrecht stehenden Gebiete, die daher derzeit nicht überplant werden können. Je nach Fortschritt der Wiederherstellung des Geländes werden diese Stellen dann später in den Regionalplan übernommen. Eine Zwischennutzung ist bereits möglich, jedoch nur in enger Abstimmung mit RWE und der für Bergrecht zuständigen Bezirksregierung Arnsberg.

Für den Fall, dass Eure Hinweise / Einwände von Rat, Kreistag und/oder Verwaltung nicht berücksichtigt werden, sendet diese bitte an unsere Geschäftsführerin Annika Schmidt (annika.schmidt@gruene-regionalrat-koeln.de)  zu unserer Information. Ihr habt auch die Möglichkeit, diese als eigene Stellungnahme einzubringen.

Rückfragen richtet Ihr bitte ebenfalls schriftlich an Annika. Sie wird diese an die Zuständigen unter uns zur Beantwortung weiterleiten.