Erneuerbare Energien im neuen Regionalplan

Der Ausbau der erneuerbaren Energien wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt, wo uns der Ukraine Krieg erstmalig massiv die Grenzen der Nutzung fossiler Brennstoffe deutlich vor Augen führt, leider sehr stiefmütterlich behandelt.

\"\"

Und so verwundert es nicht, dass unser bisheriger Regionalplan diesem Thema so gut wie keinen Raum gibt, mit Ausnahme eines kleinen Unterkapitels zur Nutzung von Windkraft im Bereich Infrastruktur.

Mit der Komplett-Überarbeitung des Regionalplans sollte das eigentlich völlig anders werden. Angedacht war, dem Thema Klimaschutz und Erneuerbare Energien in einem eigenen Teilabschnitt ausreichend Raum zu geben, vergleichbar dem eigenen Teilabschnitt zu den Nichtenergetischen Rohstoffen.

Auf dem Weg von einer ersten Erarbeitung dieses Themenbereiches bis zur Fertigstellung blieb dieses Vorhaben aber leider auf der Strecke, nicht zuletzt, weil das Ziel zur Ausweisung von Vorranggebieten zur Windkraftnutzung von der CDU/FDP-Regierung aus dem Landesentwicklungsplan (LEP) gestrichen wurde. Im Neuentwurf des Regionalplanes wurden im Textteil zwar sowohl ein Kapitel Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel (Kapitel 2.1.) als auch ein eigenes Kapitel zu Erneuerbaren Energien (Kapitel 5.2.3) eingefügt. Bei den erneuerbaren Energien geht der Neuentwurf aber über eine unverbindliche Willensbekundung kaum hinaus und die gesetzten Ziele und Grundsätze wurden eher restriktiv formuliert.

Ist dies im Bereich der Windkraft noch mit dem Windkrafterlass des Landes NRW zu begründen, der die Errichtung und das Repowering von Windkraftanlagen nahezu ganz verhindert, so ist das für den Bereich Solarenergie und Biomasse auf der Landesebene längst nicht der Fall.

Auch wenn die planerische Berücksichtigung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien Neuland und mit Sicherheit eine sehr komplexes und durch die Landesplanung eingeschränktes Themenfeld darstellt, wäre auf der Regionalplanungsebene durchaus noch ganz viel Luft nach oben gewesen. Stattdessen aber wird im Neuentwurf des Regionalplans nahezu die gesamte Verantwortlichkeit in die Hand der Kommunen gelegt, die dann für sich entscheiden können, ob sie dem Bereich Erneuerbare Energien „Raum“ geben oder nicht. Verbindliche Vorgaben gibt es keine und so wird zwischen den Begehrlichkeiten nach möglichst viel Fläche für Wohn- und Gewerbegebiete und der Notwendigkeit für den Erhalt wertvoller Ackerböden und Schutzräumen für Natur und Umwelt wohl auch zukünftig kaum Raum für Solar- und Windkraftanlagen oder die energetische Nutzung von Biomasse bleiben, wenn aus der Kommune selbst heraus hier nicht gezielt Druck gemacht wird. Es liegt also ganz in der Hand der kommunalen Fachplanung und politischen Gremien ob wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien in unserem Regierungsbezirk mit Hochdruck vorantreiben oder wie bisher einer Verhinderungshaltung unterwerfen.