Zeitvorgaben für die Erreichung der Versorgungssicherheit in der Regionalplanung

Sehr geehrte Frau Ministerin Thoben,

vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtssprechung ist davon auszugehen, dass eine Ausweisung von Vorranggebieten für den Abbau von hochreinem weißen Quarzkies im Regionalplan deswegen notwendig ist, weil ohne eine Ausweisung solcher Flächen die Abgrabungsunternehmen die rechtliche Möglichkeit haben, an nahezu jeder Stelle abzugraben.

Wie sie wissen, ist bei der Rohstoffsicherung zur Bedarfsdeckung zur Zeit noch die Vorgabe von 25/25 Jahren gültig. Dies führt vor dem Hintergrund der oben dargestellten

zwingenden Notwendigkeit dazu, dass wir im Regionalrat Köln die Änderung des Regionalplanes zur Ausweisung von Vorranggebieten einleiten müssen und dabei rechtlich eigentlich die Basis nach wie vor die 25/25er Regelung ist. Nach überschlägigen Berechnungen führt die 25/25er Vorgabe in Zusammenhang mit der Ausweisung von Abbaugebieten für den hochreinen weißen Quarzkies jedoch möglicherweise dazu, dass im Regierungsbezirk Köln in mindestens einem zusätzlichen Gebiet mehr Vorrangfläche ausgewiesen werden muss als bei einer 15/15er Regelung.Genau eine solche hatten Sie aber verschiedentlich, zuletzt am 6.12.07 in den Haushaltsberatungen des Landtages über den Einzelplan 08 des Landeshaushaltes, angekündigt.

Ich darf Sie hier aus der Debatte zitieren:

„Bei der Rohstoffsicherung wollen wir uns übrigens anderen Bedarfsdeckungen als bisher üblich öffnen, nicht mehr 25/25, sondern in der Summe 30 Jahre, also 15/15. (…)

(…) Ich möchte nur noch die letzte Anmerkung vortragen. Auch die Rohstoffgewinnung ist kein Selbstläufer mehr. Wir haben an verschiedenen Stellen des Landes ungeheuer verhärtete Konflikte geerbt. Wir hoffen, dass wir sie dadurch wieder ein Stück in gesellschaftliche Akzeptanz einmünden lassen, dass wir aufeinander zugehen. Einige Regionen sind über Abbaukonzentrationen zumindest vom Empfinden her überbelastet. Aber wir sind gesetzlich verpflichtet, landespolitisch in der Verantwortung und von der Notwendigkeit überzeugt, dass wir Vorsorge treffen müssen. Bitte helfen Sie mit, dass wir auch in diesem Bereich vor Ort zu vernünftigen Lösungen fähig bleiben.“

Ich begrüße ihre Absicht, die 25 /25er Regelung durch eine 15/15er Regelung abzulösen ausdrücklich. Jedoch sieht es danach aus, dass wir im Regionalrat Köln das notwendige Verfahren beginnen müssen, bevor sie die entsprechenden Regelungen getroffen haben. Ich möchte an dieser Stelle darauf verweisen, dass es im Regionalrat Köln eine Mehrheit aus CDU, GRÜNEN und FDP gibt, die bereit ist, gegen die Stimmen der SPD (die keinerlei Vorranggebiet ausweisen will) Vorranggebiete auszuweisen. Wir sind allerdings bemüht, diese in einem vernünftigen Rahmen zu halten. Dies ist jedoch mit der 25/25er Regelung kaum möglich. Deswegen entsteht aus meiner Sicht folgende Frage: Würden Sie, bzw. ihr Haus, es im Zusammenhang mit ihrer Absicht, die 25/25er Regelung durch eine 15/15er Regelung zu ersetzen, für denkbar halten, dass der Regionalrat mit Hinweis auf ihre Ankündigung das Verfahren zunächst auf der Basis einer Versorgungssicherheit von 15/15 Jahren für hochreinen weißen Quarzkies einleitet?

Ich wäre ihnen sehr verbunden, wenn sie mir baldmöglichst eine positive Antwort geben könnten.