Stand des Vollzugsdefizits an den Wasserkraftanlagen an der Agger

In der Beantwortung unserer Anfrage zur Regionalratssitzung vom 09.12.2016 hat die Bezirksregierung Köln auf den Erlass des MKULNV vom 07.11.2016, Az IV-6 012 010 an den Oberbergischen Kreis verwiesen, in dem dargelegt wird, wie die Landesregierung die gewässerökologischen Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (§ 33 Mindestwassermenge, §34 Durchgängigkeit, §35 Fischschutz) an der Oberen Agger herbeiführen will. Das …

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