Stand des Vollzugsdefizits an den Wasserkraftanlagen an der Agger

  • In der Beantwortung unserer Anfrage zur Regionalratssitzung vom 09.12.2016 hat die Bezirksregierung Köln auf den Erlass des MKULNV vom 07.11.2016, Az IV-6 012 010 an den Oberbergischen Kreis verwiesen, in dem dargelegt wird, wie die Landesregierung die gewässerökologischen Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (§ 33 Mindestwassermenge, §34 Durchgängigkeit, §35 Fischschutz) an der Oberen Agger herbeiführen will. Das Ministerium ging in dem Erlass davon aus, „dass entsprechend der gewählten Fristsetzung durch die Bezirksregierung Köln, eine zeitnahe Bearbeitung dieser Fragen durch die Betreiber erfolgen wird“.
  • Unter dem Aspekt des vorbeugenden Hochwasserschutzes wäre zu klären, wie im Bereich der Anlagen wertvolle Retentionsflächen gewonnen werden können.
  • NABU und BUND haben Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt, weil Deutschland die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU missachte. In dem Beschwerdeschreiben

(https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/lebendigefluesse/170810-nabu-eu-beschwerde-wrrl.pdf) wird im Kapitel 6 „Fehlende oder nicht nachvollziehbare Überprüfung der Einstufung als künstlich oder erheblich veränderter Oberflächenwasserkörper“ als Beispiel aus Nordrhein-Westfalen die Agger zwischen Loope und Gummersbach genannt.

Wir fragen daher:

  1. Wie haben sich die Erwartungen des Ministeriums an die zeitnahe Bearbeitung der Fragen durch die Betreiber an den einzelnen Anlagen erfüllt? Welche abgeschlossenen vertieften Überprüfungen wurden der Bezirksregierung übermittelt?
  2. Über welche Mittel verfügt die Bezirksregierung, um Wasserkraftbetreiber zur Abgabe von vertieften Überprüfungen zu zwingen? Wurden oder werden sie angewandt?
  3. In der gegenwärtigen Hochwasserrisikomanagementplanung NRW sind für die Agger in Engelskirchen nur 3 Retentionsraumpotentiale in einer Gesamtlänge von 500 m zur Prüfung festgelegt (Stand 2015). Prüft die Bezirksregierung auch die Retentionsraumpotentiale, die im Bereich der Wasserkraftanlagen entstehen könnten?

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender  DIE GRÜNEN im Regionalrat Köln

 Manfred Waddey, Fraktionsmitglied

f.d.R.:

Antje Schäfer-Hendricks, Geschäftsführung DIE GRÜNEN im Regionalrat Köln