Wir beantragen,
- dass die Bezirksregierung die neu festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Regierungsbezirk in der jeweils nächsten KRSD vorstellt.
- In diesem Zusammenhang ist detailliert darzulegen, welche Gebiete betroffen sind und welche konkreten Auswirkungen die Neufestsetzung auf die betroffene Bevölkerung hat.
- Die zu diesem Zweck erlassenen ordnungsbehördlichen Verordnungen sind der Vorlage beizufügen.
- Die Bezirksregierung möge auch darlegen, ob die Neuausweisungen Auswirkungen auf den Regionalplan haben.
- Die Bezirksregierung möge ebenfalls darlegen, welche Maßnahmen zum Hochwasserschutz bereits eingeleitet und abgeschlossen sind.
Begründung:
Die Neufestsetzung der Überschwemmungsgebiete durch die Bezirksregierung ist ein zentraler Schritt für die Sicherheit von Menschen und Infrastruktur. Angesichts der zunehmenden Intensität von Extremwetterereignissen, z.B. Dürren und Starkregen, ist eine präzise und aktuelle Kenntnis der Risikogebiete unerlässlich, um vorausschauendes Krisenmanagement und einen effektiven Katastrophenschutz zu gewährleisten.
Wir betrachten die Neufestsetzung nicht nur als ordnungsrechtliche Maßnahme, sondern als Chance für eine klimaresiliente Regionalplanung. Ein effektiver Hochwasserschutz muss heute über rein technische Anlagen wie Deiche hinausgehen. Wir fordern daher, dass im Rahmen der Vorstellung auch geprüft wird, inwiefern die neuen Gebiete genutzt werden können, um:
- Natürlichen Retentionsflächen mehr Raum zu geben, etwa durch die Stärkung von Auenwäldern und Erlenbrüchen, die als natürliche Überschwemmungsräume dienen.
- Die Renaturierung von Flüssen und ihren Auen voranzutreiben, um den Wasserdruck auf besiedelte Gebiete zu mindern.
- Das Konzept der Schwammlandschaften in ländlichen Regionen sowie der Schwammstadt in urbanen Zentren zu integrieren, um Versiegelungen zu reduzieren und die Grundwasserneubildung zu fördern.
Nur durch die Kombination aus notwendigem technischem Schutz und naturverträglichen Lösungen können wir die Region langfristig vor Überflutungen schützen und gleichzeitig die Biodiversität und Luftqualität verbessern.
Um die betroffenen Bürger*innen transparent zu informieren und die planerischen Weichen richtig zu stellen, ist die detaillierte Vorstellung der neuen Gebiete und Verordnungen in der Kommission zwingend erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu und Gudrun Zentis, Fraktionsvorsitzende
