Finanzierung der Braunkohle-Folgekosten in NRW – RWE Umstrukturierung erhöht die Risiken für die Deckung der Braunkohlerückstellungen

Die Kosten der Braunkohlenförderung im Rheinischen Revier, auch als Ewigkeitslasten bezeichnet, umfassen nicht nur Bergschäden an Privateigentum und an öffentlicher Infrastruktur sondern dazu gehören auch der Verlust biologischer Vielfalt, gesundheitliche Auswirkungen durch Luftschadstoffe und Lärm, durch CO2 Emmissionen mitverursachter Klimawandel, aber vor Allem auch die Unterhaltungskosten für die Restseen und die heute noch  unübersehbaren Folgekosten für die Veränderungen im Grundwasserspiegel. Da die Finanzierungsvorsorge durch RWE unseres Erachtens nicht gesichert erschien haben wir eine Studie in Auftrag gegeben, die sich eben dieser Frage nach der gesicherten Folgekostenübernahme widmen sollte. Das vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft erstellte Gutachten gibt einen Überblick über die finanziellen Risiken durch die bisher übliche Vorsorge mittels Rückstellungen und kommt zu dem Schluss, dass auf Grund der RWE Umstrukturierung mit einem deutlichen Risiko des Zahlungsausfalles des Unternehmens zu rechnen ist. Für die Folgekosten aus der Braunkohleverstromung muss dann der Steuerzahler aufkommen !

Das Gutachten mit dem Titel: Finanzierung der Braunkohle-Folgekosten in Nordrhein-Westfalen ist hier einzusehen:

2017-04-foes-ggsc-finanzierung-braunkohle-folgekosten-nrw