Wie uns bekannt wurde, befindet sich die Gemeinde Engelskirchen zur Zeit in der Bauleitplanung für die „Fahrzeugschulungsstrecke Ehreshoven“ im Ehreshovener Wald. Jahrelang wurde diese Strecke illegal als Offroad Übungsstrecke betrieben und im Jahre 2013 vom Oberbergischen Kreis stillgelegt. Inzwischen soll die Strecke, nun als Fahrzeugschulungsstrecke betitelt, im Rahmen der Bauleitplanung legalisiert werden. Angedacht durch die D&T Drive & Training Aktiengesellschaft ist eine Strecke zur Verkäuferschulung und Fahrzeugpräsentation von SUVs. Unter der Voraussetzung, dass die Untere Wasserbehörde und die Untere Landschaftsbehörde ihre wasserrechtliche, natur- und artenschutzrechtliche Zustimmung zur Planung erteilen, hat die Bezirksregierung Köln ihre Zustimmung in Aussicht gestellt und das obgleich die bisherigen Ziele des derzeitig gültigen Regionalplanes Köln, TA Köln dem u.E. eindeutig wiedersprechen. Die Strecke liegt im Landschaftsschutzgebiet und wird im Landschaftsplan 7 durch das Entwicklungsziel 1 „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatten Landschaft“ überlagert. Gemäß LANUV sind der betroffene Geltungsbereich und seine Umgebung weitgehend als Biotopfläche von besonderer Bedeutung dargestellt. Der NABU hat demgemäß in seiner Stellungnahme zu den Bauleitplanungen, die die Errichtung dieser Strecke ermöglichen sollen, ein solches Vorhaben abgelehnt. Auch der Landschaftsbeirat des Oberbergischen Kreises hat in seiner Sitzung vom 20. Juni 2016 die Fahrzeugschulungsstrecke im Ehreshovener Wald abgelehnt und dies auch der Bezirksregierung Köln zukommen lassen.
Wir fragen daher:
Obgleich der Landschaftsbeirat des Oberbergischen Kreises das Vorhaben ablehnt, wurde in einem Schreiben von Seiten der Bezirksregierung Köln an die GRÜNE Kreistagsfraktion Oberberg in keiner Weise auf dieses Votum verwiesen. War der Bezirksregierung Köln zu dieser Zeit (30. Juni 2016) das Votum des Landschaftsbeirates noch nicht bekannt?
In welcher Weise fließt die ablehnende Beurteilung des Landschaftsbeirates in die weitere Beurteilung durch die Bezirksregierung Köln ein?
Die Bauleitplanung muss sich den Zielen der Raumordnung und Landesplanung unterordnen. Diese Ziele sind in NRW im LEP und dem derzeitig gültigen Regionalplan Köln, TA Köln aufgelistet: Demgemäß widersprechen die Planungen für die Fahrzeugschulungsstrecke an dieser Stelle einer ganzen Reihe von Zielvorgaben.
Diese wären im Einzelnen:
D.1.3 – Ziel 2: Wald-Inanspruchnahme nur, wenn die Nutzung nicht außerhalb des Waldes realisierbar ist.
D.1.4 – Ziel 8: Besondere Freiraum- Erholungs- und Regenerationsraum-Funktionen für Ballungsgebiete der Waldgebiete des Bergischen Landes.
D.2.7 – Ziel 1: Ausschluss von nicht überwiegend durch bauliche Anlagen geprägten Einrichtungen für Sport, Freizeitaktivitäten, Erholung, Tourismus, Fremdenverkehr oder Kultur in Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung und Waldbereichen.
D.3.3 – Ziel 1: Ausrichtung der Nutzungen in den Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes und der Erholungseignung.
D 3.3- Ziel 6: Zugänglichkeit der Landschaft für Erholungssuchende. Ausschluss vermeidbarer Störungen durch Immissionen und Zerschneidungen.
Unseres Erachtens sind alle der oben genannten Zielvorgaben durch die geplante Fahrzeugschulstrecke negativ betroffen. Wieso bestehen nach derzeitigem Kenntnis- und Planungsstand (Schreiben der Bezirksregierung vom 31. Mai 2016) aus Sicht der Regionalplanung keine grundsätzlichen Bedenken gegenüber der o.g. Planung?
Sollten inzwischen Bedenken der Bezirksregierung gegenüber o.g. Verfahren bestehen, wie wird dann von Seiten der Behörde weiter verfahren?
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender DIE GRÜNEN im Regionalrat Köln
f.d.R.:
Antje Schäfer-Hendricks, Geschäftsführung DIE GRÜNEN im Regionalrat Köln