Sehr geehrter Herr Konzelmann,
wir bitten Sie, die folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen am 20. Mai 2016 aufzunehmen.
Geplante Windenergieanlage auf dem Gelände der VZEK in Erftstadt
Die Firma melius-energie möchte auf dem Gelände des Verwertungszentrums (VZEK) in Erftstadt zwei Windenergieanlagen errichten und betreiben. Bereits im Jahre 2014 wurde hierfür eine Änderung der bisherigen Höhenfestsetzung zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen durch die Stadt Erftstadt einstimmig beschlossen. Während der Offenlage gab es laut melius-energie keine Einwendungen. Von der Bezirksregierung Köln als zuständiger Verfahrensbehörde kam bis heute keine Zustimmung, vielmehr wird sogar die Suche nach einem Alternativstandort angeraten.
Uns ist an Hand der uns vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich ist, warum das Vorhaben an dieser Stelle grundsätzlich abzulehnen ist.
Wir fragen daher:
Welche rechtlichen Festsetzungen sprechen gegen die Errichtung von Windkraftanlegen an dieser Stelle?
Ist ein Planänderungsverfahren an dieser Stelle in Absprache mit der Kommune theoretisch möglich, wenn ja, wie sähe dieses aus?
Wenn nein, warum nicht, selbst wenn aus kommunaler Sicht die Errichtung und der Betrieb an dieser Stelle gewünscht ist?
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu Fraktionsvorsitzender
Gudrun Zentis, Fraktionsmitglied
f.d.R.: Antje Schäfer-Hendricks, Geschäftsführung