unsere Anfragen zum Tagebau Hambach und zur Manheimer Bucht Sitzung des Braunkohlenausschuss am 27.10.2023

Unsere beiden ersten Fragenblöcke beziehen sich

  1. auf die Überlegung, wie hoch die Mengenreduzierung im Falle eines Erhalts der bewohnten Hofstelle in Kerpen-Manheim (alt) ist:
  • Wie viel Abraum (nach Masse / Volumen und Materialart aufgeschlüsselt) ist zwischen dem Kirchengebäude und der bewohnten Hofstelle in Kerpen-Manheim (alt) gewinnbar? Wie viel Material muss durch angepasste Rekultivierungskonzepte also eingespart werden, um die bewohnte Hofstelle dauerhaft erhalten zu können?
  1. auf die bisherigen Gewinne und Verkäufe durch Sand und Kies aus dem Tagebau Hambach:
  • Wie viel Sand und Kies wurde 2021, 2022 und bisher in 2023 durch die Rheinische Baustoffwerke GmbH aus dem Tagebau Hambach gewonnen und verkauft?

Als nächstes fragen wir nach der Definition des Begriffs „Eigenbedarf“, wobei wir uns auf Kapitel 1.4 des Hauptbetriebsplan Hambach beziehen.

Hintergrund:

Der HBP Hambach genehmigt, dass neben der Braunkohle gewinnbare Sande und Kiese dem Markt zugeführt (also verkauft) werden können, „soweit […] Eigenbedarf nicht besteht“ (S. 22 / Kap. 1.4.). Dies geschieht auch im Bereich östlich des Hambacher Waldes / nördlich von Kerpen-Manheim (alt) durch die 100%-ige RWE-Tochter Rheinische Baustoffwerke GmbH (RBS). RWE begründet gleichzeitig die Inanspruchnahme der Ortslage Manheim zur Deckung des Eigenbedarfs an Rekultivierungsmaterial.

Außerdem hätten wir gerne Auskünfte zu einem Gutachten der ahu GmbH im Auftrag der Bezirksregierung Köln vom 11.02.2022.

Hintergrund:

Das Gutachten „Überprüfung der Abraumbilanzierung und geplante Böschungssysteme der RWE AG im Tagebau Hambach und Erfordernis der Inanspruchnahme der Manheimer Bucht“ der ahu GmbH im Auftrag der Bezirksregierung Köln vom 11.02.2022 sieht im Kapitel Handlungsempfehlungen als „eine[n] der wichtigsten Punkte […] eine Bewertung des betrieblichen Optimierungs- und M2-Einsparpotenzials im Tagebau Hambach“ (S. 61f). Hierfür empfehlen die Gutachter,

  • „eine vom Bergbaubetreiber unabhängige Verifizierung der benötigten 45 Mio. m³ gewinnungsseitigen Vorschüttung (Gewinnungsböschung vor dem Hambacher Forst) […] durchzuführen“ (S. 62), sowie
  • „die Massen- bzw. Volumenbilanz nach dem ersten Betriebsjahr der Absetzer im Schwenkbetrieb vor der Nordrandböschung erneut zu überprüfen (Ende 2022 bzw. Anfang 2023)“ (S. 62). Hierfür sollten „die betrieblichen Daten der Absetzer I1 bis I5 im Schwenkbetrieb in Zusammenhang mit dem tatsächlich notwendigen M1-Bedarf bzw. der Schaffung von M2-Kippräumen überprüft werden, nachdem ausreichend Auswertungsmaterial zur Verfügung steht. Dies sollte Ende 2022 bzw. Anfang 2023 erfolgen“ (S.65).

Zu diesem Gutachten stellen wir folgende Fragen:

Fanden diese beiden Verifizierungen bzw. Überprüfungen statt und wenn ja mit welchem Ergebnis? Wenn nein, für wann ist deren Durchführung und Veröffentlichung geplant?

Für die Beantwortung unserer Anfragen bedanken wir uns im Voraus.

Horst Lambertz,

Fraktionsvorsitzender

Gudrun Zentis, Fraktionsmitglied