Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville

Die Fraktionen von CDU und den Grünen fordern weitere Untersuchungen

Der Regionalrat Köln bekräftigt seinen Willen, Abgrabungsbereiche im Regionalplan Köln für den Abbau von hochreinem weißen Quarzkies entsprechend den Vorgaben des LEP NRW und des Erlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 11.04.2008 (AZ 30.03.01.07) als Konzentrationszone auszuweisen.

Der Regionalrat Köln fordert die Bezirksregierung auf, den Standort Witterschlick Süd in vergleichbarer Qualität wie die anderen drei potentiellen Standorte für den Abbau von hochreinem weißen Quarzkies zu untersuchen und die erneute Auslegung, Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie einen erneuten Erörterungstermin durchzuführen und dem Regionalrat das Ergebnis schnellstmöglich vorzulegen.

Zudem wird die Bezirksregierung aufgefordert, bezüglich der Quarzlagerstätte Weilerswist Nord, die Vor- und Nachteile der Flächen-Variante 4/4A (Vergleichende Betrachtung der Lagerstätten mit hochreinem weißen Quarzkies im Bereich Kottenforst-Ville des Naturparks Rheinland zwischen Weilerswist und Flerzheim, 2007, S.11) im Gesamtzusammenhang darzustellen.

Begründung:

Für die wirksame Ausweisung von Konzentrationszonen im Regionalplan zur Abgrabung von Rohstoffen sind grundsätzlich zwei wesentliche Kriterien zu erfüllen:

  1. Vergleichbare Standortuntersuchungen (Qualität und Untersuchungstiefe) für alle in Frage kommenden Standorte, um eine sachgerechte und fehlerfreie Abwägung vornehmen zu können.
  2. Der Nachweis, dass die Vorgaben zur Versorgungssicherheit (25 Jahre LEP NRW zuzüglich Reservegebiete) durch die entsprechende Ausweisung im Regionalplan erfüllt werden.

Beide Punkte sind – wie bereits mehrfach kritisiert – durch die bisherige Beschlussvorlage der Bezirksregierung (DRS 17/2008) nicht erfüllt, so dass auf dieser Grundlage der Regionalrat Köln keine Ausweisung einer Konzentrationszone für die Abgrabung von hochreinem weißen Quarzkies vornehmen kann.

Dies soll anhand nur weniger Beispiele verdeutlicht werden:

  • Der Standort Witterschlick Süd wurde nicht eingehender untersucht, obwohl sich die Umweltbelange im Vergleich zu den anderen untersuchten Standorten nicht wesentlich unterscheiden.
  • Auch bei der Beurteilung von Abbauwürdigkeit und Umwelterheblichkeit durch die Bezirksregierung (DRS 32/2008, S. 4f) wird der Standort Witterschlick Süd nicht als schlechtester bewertet und kann daher deswegen nicht aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.
  • Der frühzeitige Ausschluss des Standortes Witterschlick Süd erfolgte u.a. wegen der unsicheren wirtschaftlichen Situation (Insolvenzverfahren). Dies kann und darf jedoch bei der langfristigen Festlegung von Flächen für die Rohstoffsicherung kein Ausschlusskriterium sein.
  • Die Bezirksregierung selbst stellt in ihrer Beschlussvorlage (DRS 17/2008) zur Ausweisung des Sonnenhofes als Abgrabungsbereich für hochreinen weißen Quarzkies fest, dass die Vorgaben des LEP NRW zum Nachweis der 25-jährigen Versorgungssicherheit nicht erfüllt werden. Somit könnte eine Ausweisung des Sonnenhofes als BSAB keine Ausschlusswirkung für andere Standorte enthalten.
  • Für eine sachgerechte Abwägung sollte auch eine Betrachtung der Realisierbarkeit der Variante 4/A4 (Weilerswist Nord) im Gesamtzusammenhang vorgelegt werden. Diese Betrachtung sollte unter Berücksichtigung eines adäquaten Ausgleichs bzw. einer Aufwertung der verbleibenden FFH-Flächen erfolgen.

Zur weiteren Begründung verweisen wir insbesondere auf die Drucksachen 56/2008 (inkl. gutachterliche Stellungnahme durch CBH), 32/2008, 40/2007, 72/2006, 64/2006 sowie 53/2006.