Explosion im Currenta-Tanklager des Chemparks in Leverkusen-Bürrig

Am 27. Juli 2021 kam es zu einer schweren Explosion im Currenta-Entsorgungszentrum in Leverkusen-Bürrig. Bei einem Tanklager war es zu einem Selbsterwärmungseffekt gekommen. Die Folge war ein exponentieller Temperatur- und Druckanstieg, der, trotz vorhandener Sicherheitssysteme, die Belastbarkeit des Tanks überschritten. Der Druck ließ sich nicht mehr abbauen und es kam zu einer Explosion. Durch die Explosion haben sich die Abfallflüssigkeit und das zuvor zur Kühlung in den Tank gepumpte Heizöl mit der Umgebungsluft vermischt und augenblicklich durchgezündet. Im Anschluss an diese beiden Explosionsvorgänge kam es zu einem Brand.

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Eine Katastrophe, die sieben Menschenleben forderte und bei der 31 Menschen verletzt wurden. Die Rettungsarbeiten wurden tragischerweise behindert durch eine nahestehende Hochspannungsleitung, was zu massiven Zeitverzögerungen geführt hat. Durch den Brand zog eine tiefschwarze Rauchwolke über die Stadt Richtung Osten ab. In etlichen Stadtteilen, vor allem in Bürrig, ging Rußregen nieder. Es kam zu Umweltbelastungen durch kontaminierte Ruß- und Staubrückstände. Ein Warnhinweis, Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten vorerst nicht zu essen, wurde für die Stadt etliche Tage gegeben und Spielplätze wurden zeitweilig geschlossen. Die Bezirksregierung Köln veranlasste Untersuchungen durch Sachverständige. Diese Gutachten müssten abgewartet werden, hieß es. Vorher könne man keine endgültigen Schlussfolgerungen aus dem Ereignis und den daraus folgenden Konsequenzen ziehen. Das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) kam zu dem Ergebnis, dass die Bestandteile der Chemikalien durch den unmittelbar nach der Explosion einsetzenden Brand fast vollständig zerstört oder durch die Thermik in größere Höhen getragen und dabei stark verdünnt wurden.

Wir GRÜNEN im Regionalrat schließen uns allerdings dem Vorwurf von Greenpeace an, dass die Verschmutzung durch die Explosion am Sondermüllofen von Currenta nicht gründlich genug aufgeklärt wurden. Außerdem sind auch wir uns der Ansicht, dass die von Currenta veröffentlichte Liste der verbrannten Stoffe zu ungenau ist. Deshalb stellten wir bei der letzten Regionalratssitzung am 10.12.2021 eine umfangreiche Anfrage. Die Bezirksregierung erteilte uns daraufhin Auskunft über das anstehende Verfahren zur Wiederinbetriebnahme der SMVA in Bürrig. Eine verbindliche Erklärung, ob und wann einzelne Anlagenteile wieder in Betrieb genommen werden, liegt der Bezirksregierung Köln als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde bisher jedoch nicht vor. Es wird aber davon ausgegangen, dass die Firma Currenta die Betriebsgenehmigungen für die derzeit stillstehenden vier Verbrennungslinien künftig weiter in Anspruch nehmen wird, weil sie von großer Bedeutung für die Entsorgungssicherheit des gesamten Standortes sind. Allerdings werden vor einer Wiederinbetriebnahme erst noch Ermittlungen zum Ablauf und zur Ursache durchgeführt, die noch andauern. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer kurzfristigen Wiederinbetriebnahme von Anlageteilen, die Bestandteil der sicherheitstechnischen Prüfung durch die Sachverständigen sind.

Zunächst bleibt der Abschluss der Überprüfung des Betriebskonzepts und der erforderlichen Schutzmaßnahmen weiterhin abzuwarten. Hier sollen der genaue Ablauf und die Explosionsursache noch exakt untersucht werden. Aufgrund der Antworten, die wir von der Bezirksregierung erhalten haben, gehen wir davon aus, dass Currenta die Anlage wieder in vollem Umfang in Betrieb nehmen darf. Und das, obwohl sich die Anlage in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung befindet!

Bei der Regionalratssitzung wurde uns versichert, dass die Sicherheitsabstände nach heute gültigen Abstandsregelungen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung und bei der bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Vorhaben zu berücksichtigen sind. Das Problem ist allerdings, dass viele Standorte der chemischen Industrie zu Zeiten entstanden sind, in denen es noch keine störfallrechtlichen Abstandsregelungen gab und In diesen Fällen Bestandsschutz genießen. Eine Orientierung erfolgt auch heute noch anhand des Leitfadens „Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG“, da es keine aktuell verbindliche Rechtslage gibt. Demnach gelten die Abstände der SMVA zur benachbarten Wohnbebauung als ausreichend. Kritik üben wir auch daran, dass offensichtlich weder eine Verlegung der Hochspannungsleitung noch eine eingeschränkte Anlieferung von Sondermüll durch Dritte geplant sind.

Wir erwarten auf der Grundlage der Untersuchungen des Sachverständigen, dass Currenta schnellstmöglich ein Betriebs- und Sicherheitskonzept vorlegt, woran die berechtigten Schutzbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger enthalten sind. Auch das Überwachungssystem muss strengeren Prüfungen unterliegen. Da Betreiber, Bezirksregierung und die Landesumweltministerin hier in der Verantwortung stehen, müssen sie beweisen, dass aus dem Unfall alle erforderlichen Konsequenzen gezogen werden. Nur durch ein transparentes Verfahren und eine entsprechende Information von Politik und Bevölkerung kann Vertrauen aufgebaut werden. Da die Antworten der Bezirksregierung unsere GRÜNEN-Fraktion im Regionalrat Köln nicht zufriedenstellen, werden wir weiterhin intensiv nachfragen und uns mit den notwendigen Rahmenbedingungen zum Betrieb der Sondermüllverbrennungsanlage und dem anstehenden Verfahren zur Wiederinbetriebnahme der Anlage intensiv auseinandersetzen.
Wie wir aktuell erfahren haben, hat der Chemieparkbetreiber Currenta nach der Explosion in der SMVA in Leverkusen Sonderabfälle und Löschwasser über die Kläranlage in den Rhein geleitet. Auch diesen Skandal werden wir weiterhin verfolgen.