Darstellung des Radwegenetzes im zukünftigen Regionalplan

Darstellung des Radwegenetzes im zukünftigen Regionalplan  Die Radschnellverbindungen sind nach der Neufassung des Landesstraßen- und Wegegesetzes dem Bau von Landesstraßen gleichgestellt und somit im Regionalplan darzustellen. Wie uns mitgeteilt wurde, wurde diese Planung für das Regionale Radwegenetzt beim RVR mit dem Referat Regionalentwicklung selbst erarbeitet und in den Entwurf des Regionalplans Ruhr integriert. Im Entwurf …

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