Sümpfungswässer und Befüllung der Restseen in Bezug auf den Grundwasserhaushalt, die Trinkwasserversorgung und die EU-Wasserrahmenrichtlinie

Sümpfungswässer und Befüllung der Restseen in Bezug auf den Grundwasserhaushalt, die Trinkwasserversorgung und die EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Hier: Ausführliche Berichterstattung in der Sitzung des Braunkohlenausschusses am 6. Dezember

Obgleich die Ergebnisse der sog. \“Kohlekommission\“ einen vorgezogenen Ausstieg aus der Braunkohle empfehlen, hat RWE erst vor Kurzem eine neue wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserabsenkung bis 2030 beantragt. Gleichzeitig werden die Auswirkungen der bereits bestehenden Grundwasserabsenkungen sowie auch die Folgen für die Grundwasserqualität immer offensichtlicher. Hinzu kommen nicht mehr zu verleugnende zunehmende Trockenperioden auch in unserer Region, die deutlichen Einfluss auf den Feuchtegehalt unserer Böden, vor Allem aber auf den Wasserstand unserer Flüsse haben

Wir bitten daher darum, dass sich der Braunkohlenausschuss in seiner Sitzung am 6. Dezember 2019 intensiv mit dieser Problematik befasst, wobei insbesondere folgende Aspekte bzw. Fragestellungen im Mittelpunkt stehen sollten.

  • Fortgesetzte Absenkung des Grundwasserspiegels durch Sümpfung: Welche hydrogeologischen und ökologischen Gutachten gibt es hierzu insbesondere in Hinblick auf den Erhalt des Wasserhaushaltes im direkten Umfeld der Tagebaue (Stichwort Hambacher Wald) aber auch in weiterer Entfernung (Stichwort Absenkungstrichter)?
  • Gewährleistung einer ausreichenden Wasserversorgung für die Bevölkerung (Stichwort Trinkwasserversorgung) und die Landwirtschaft bei zunehmender Grundwasserabsenkung durch die Sümpfungen (Stichwort hydraulischer Kurzschluss).
  • Notwendigkeit zur Neuausrichtung der bestehenden Planungen zur Grundwasserabsenkung und vor Allem auch der Befüllung der Restseen bei zunehmender Niederschlagsknappheit.
  • Gewährleistung der Wasserqualität im Bereich aller bisherigen Trinkwasserbrunnen trotz zunehmender Schadstoffbelastung im Zuge der Sümpfungen (Stichwort Leakage Effekt auf die tieferliegenden Grundwasserleiter) und der Pyritoxidation im Bereich der Abraumkippen.
  • Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtline, insbesondere in Hinblick auf die Zielfestlegung zum Erreichen eines guten mengenmäßigen Zustandes vor dem Hintergrund der vorgenannten Problembereiche.

Mit freundlichen Grüßen

Gudrun Zentis, Horst Lambertz, Rolf Beu,  Manfred Krause (Mitglieder im Braunkohlenausschuss)

f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks (Fraktionsgeschäftsführerin)