Konsequenzen für den Weiterbetrieb der Stauanlagen in der Agger nach den Starkregenereignissen im Juli 2021
Am 10.3.2014 wurde von der Bezirksregierung Köln den Talsperren-Betreibern im Regierungsbezirk Köln aufgegeben, bis Ende 2016 den Abschlussbericht zur „Vertieften Überprüfung“ vorzulegen. In dem Schreiben an die Talsperren-Betreiber heißt es: „Eine fehlende „Vertiefte Überprüfung“ bedeutet, dass eine materielle Anforderung nach DIN 19700 nicht erfüllt ist und damit die Talsperre nicht nach den „allgemein anerkannten Regeln …
